SALEM transparent
Informationen entsprechend der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
SALEM hat sich als eine der ersten Organisationen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Hier veröffentlichen wir die zehn wesentlichen Informationen über unsere Organisation.
Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- zu Name, Sitz, Anschrift
- Gründungsjahr 1957; die bestehende Gesellschaft wurde durch notariellen Vertrag vom 21. November 1968 errichtet
- Ansprechpartner: Samuel Müller
Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Angaben zur Steuerbegünstigung
- SALEM ist gemäß Steuerbescheid des Finanzamts Bayreuth als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit.
Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- zu den satzungsmäßigen Organen
- Vorstellung der Mitglieder der Geschäftsführung
Bericht über Tätigkeiten:
Personalstruktur
- In der SALEM-Zentrale und in den SALEM-Einrichtungen in Deutschland waren im Jahr 2021 durchschnittlich 137 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, davon 61 Personen in Vollzeit und 76 Personen in Teilzeit.
Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
- Überblick über die Erträge und Aufwendungen mit Verweis auf die Abrufbarkeit detaillierter und geprüfter Finanzdaten
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Die SALEM-Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts und gemäß Steuerbescheid des Finanzamts Bayreuth als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit.
- Über Tugende Begegnungsreisen veranstaltet SALEM als Mitgesellschafter – Beteiligung 25 Prozent – Projekt- und Begegnungsreisen.
Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
- Im Jahr 2021 gab es – wie in den Vorjahren – keine juristischen und natürlichen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
- Die größten Zahlungen – jeweils deutlich unter 10 Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen – kamen 2021 als Leistungsentgelte von den Bezirken Oberfranken und Unterfranken.