SALEM-Stiftung

Die SALEM-Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Ihr Ziel ist es, die gemeinnützige Arbeit, die SALEM seit mehr als 60 Jahren leistet, nachhaltig zu unterstützen.

SALEM hat 2009, im Todesjahr des SALEM-Gründers Gottfried Müller, die SALEM-Stiftung errichtet. Anders als bei SALEM International wird bei der Stiftung das Kapital als solches nicht ausgegeben. Lediglich Zinsen und Erträge aus dem Stiftungskapital werden für die Projektarbeit eingesetzt. Jahr für Jahr fließen die Erträge aus dem Stiftungskapital direkt in gemeinnützige SALEM-Projekte. Die SALEM-Stiftung ist mit einem Grundstockvermögen ausgestattet, das durch Zustiftungen erhöht werden kann.

Langfristig helfen

Als Stifter bringen Sie einen Teil Ihres Vermögens in das Stiftungskapital ein. Sie bestimmen, ob die Erträge der SALEM-Stiftung allgemein oder einem bestimmten Zweck zugute kommen.
Die SALEM-Stiftung finanziert die Projekte aus den Zinsen oder anderen Erträgen des gestifteten Vermögens. Daher stiftet Ihr in die Stiftung eingebrachtes Vermögen dauerhaft Gutes.

Steuerliche Vorteile für Stifter

Das Stiftungsrecht belohnt stifterisches Engagement mit besonderen Steuervorteilen. Am 21. September 2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet, das Stiften und Spenden noch attraktiver macht.

Staatliche Aufsicht

Als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts unterliegt die SALEM-Stiftung der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils im Freistaat Bayern geltenden Stiftungsrechts.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Satzung der SALEM-Stiftung:

Satzung der SALEM-Stiftung

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