Uganda: Perspektiven schaffen

Das SALEM-Dorf im Südosten Ugandas hat sich seit 1981 durch ugandische Eigeninitiative und unsere kontinuierliche Mithilfe zu einem „grünen Dorf“ mit großem Zukunftspotential entwickelt.

Mit ihrer Spende unterstützen Sie breit angelegte Aktivitäten im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich, darunter ein Gesundheitszentrum, die Fürsorge für Kinder in Not, Bildung und Berufsausbildung sowie den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen.

Wem können wir mit Ihrer Spende helfen?

  • Den Menschen, die im SALEM-Dorf und den angrenzenden Gebieten wohnen.
  • Kindern, die verwaist oder verstoßen sind, geben wir im SALEM-Kinder- und Babyheim die Möglichkeit, in einer liebevollen Umgebung aufzuwachsen.
  • Kinder, die normalerweise keine Hoffnung haben, in die Schule gehen zu können, erhalten von uns die Chance auf Bildung und Ausbildung.
  • Wir kümmern uns darum, die jahrzehntelang geschundene Natur in Uganda z.B. durch Aufforstungen und einer eigenen Baumschule wiederzubeleben.
  • Wir helfen Menschen mit medizinischer Unterstützung in unserem SALEM-Krankenhaus.

Bei all diesen Dingen ist es uns besonders wichtig, die Menschen vor Ort mit ins Boot zu holen. Nur so ist es möglich, langfristig zu wirken.

Diese Hilfe ist nur möglich, weil Menschen spenden und uns bei dieser Arbeit unterstützen.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!

Unterstützen Sie uns!

 


Spendenbescheinigung: Sie bekommen für Ihre Spende ab 50 Euro automatisch eine Spendenquittung zugesendet. Bitte stellen Sie daher sicher, dass uns dafür Ihre vollständigen Daten zur Verfügung stehen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch eine Bestätigung für Zuwendungen unter 50 Euro aus. Nehmen Sie einfach per Mail Kontakt mit uns auf.

 

Gemeinnützigkeit:
SALEM International ist gemäß Steuerbescheid des Finanzamtes Bayreuth, St.-Nr. 208/147/40057, wegen Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Völkerverständigung, Tierschutz, Natur- und Umweltschutz sowie Entwicklungshilfe als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

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