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Geldauflagen und Bußgelder

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Gerichte, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden verhängen jährlich Bußgelder und Geldauflagen in Höhe von mehreren Millionen Euro. SALEM ist eine der gemeinnützigen Organisation, denen ein Teil dieser Gelder zugewiesen werden kann.

SALEM gewährleistet hierbei eine schnelle und diskrete Abwicklung die ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck: SALEM engagiert sich in Deutschland und weltweit in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenhilfe, Entwicklung, Bildung, Gesundheit & Ernährung sowie Umwelt, Natur, Tierschutz.

SALEM stellt auf Anfrage Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen zuweisenden Stellen gerne folgendes Material zur Verfügung:

  • Adressaufkleber
  • vorgedruckte Überweisungsträger
  • Informationsmaterial zu SALEM International

Bitte fordern Sie unsere Unterlagen an per E-Mail an myriam.schoppel@salem-mail.net

Sonderkonto für Geldauflagen und zugewiesene Bußgelder:

Für Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein spezielles Konto eingerichtet. Hiermit stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Unser Sonderkonto:

  • VR Bank Oberfranken Mitte eG 
    IBAN: DE19 7719 0000 0800 2557 77  - BIC: GENODEF1KU1

Dieses Konto existiert ausschließlich zur Verwendung von Zahlungen für Geldauflagen und Bußgeldern.

Für alle Belange rund um das Thema Geldauflagen und Bußgelder stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Myriam Schoppel: myriam.schoppel@salem-mail.net

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