Stifterisches Engagement

Mehr denn je ist unsere Gesellschaft auf das Engagement ihrer Bürger angewiesen. Es gibt viele Wege, sich bei SALEM als Stifterin oder Stifter zu engagieren. Die einfachste Form einer Zuwendung zugunsten der SALEM-Stiftung ist die Zustiftung. Mit einer eigenen Treuhandstiftung unter dem Dach der SALEM-Stiftung kann ein Stifter seine ganz individuellen gemeinnützigen Vorstellungen dauerhaft verwirklichen.

Der größte Wunsch des SALEM-Gründers Gottfried Müller war es, dass SALEM langfristig bestehen bleibt und den Schwachen in Deutschland und in der Welt hilft. Daher wurde zu Ehren von Gottfried Müller (1914 – 2009) die SALEM-Stiftung gegründet. Diese Stiftung besteht neben den SALEM-Einrichtungen und verfolgt die gleichen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke wie SALEM.

Stifterisches Engagement im Rahmen der SALEM-Stiftung ist ein besonderes Geschenk, mit dem Sie einen ganz persönlichen Beitrag zur Überwindung und Linderung von Armut und Not leisten können. Als Stifter bringen Sie einen Teil Ihres Vermögens in das Stiftungskapital ein. Die SALEM-Stiftung legt das Stiftungskapital gewinnbringend an, die Erträge fließen in die Realisierung des gemeinnützigen Zwecks.

Die Zustiftung

Die einfachste Form einer Zuwendung zugunsten der SALEM-Stiftung ist die Zustiftung. Mit der Zustiftung unterstützen Sie die Arbeit von SALEM allgemein und längerfristig. Das eingesetzte Kapital geht in das Stiftungsvermögen ein, die Kapitalerträge fließen dorthin, wo Hilfe am dringendsten benötigt wird.

Die 2009 errichtete SALEM-Stiftung ist auf eine möglichst rasche Aufstockung ihres Kapitals durch Zustiftungen in das Stiftungsvermögen angewiesen. Nur so kann sie auf Dauer die langfristig angelegten SALEM-Programme und Hilfsmaßnahmen effizient und effektiv unterstützen. Mit Ihren in die Stiftung eingebrachten Mitteln leisten Sie damit einen nachhaltigen Beitrag für die Erreichung der SALEM-Ziele, für den Frieden.

Eigene Treuhandstiftung

Die SALEM-Stiftung ermöglicht Ihnen ab einem Grundstockvermögen von 25.000 Euro die Gründung einer eigenen Treuhandstiftung unter ihrem Dach. Die Stiftung wird errichtet durch einen Treuhandvertrag und eine Satzung, die den Stiftungszweck konkretisiert. Der Stiftungszweck sollte grundsätzlich mit dem der SALEM-Stiftung übereinstimmen. Die SALEM-Stiftung gewährleistet die Verwendung der Erträge gemäß dem in der Satzung festgeschriebenen Stiftungszweck.

Da die Treuhandstiftung als unselbstständige Stiftung keine eigene Rechtsperson ist, übernimmt die SALEM-Stiftung als Rechtsträgerin die Treuhandschaft und damit die Verwaltung der Stiftung. Als Stifter können Sie sich jedoch ein weit reichendes Mitspracherecht in allen Belangen vorbehalten. Die treuhänderische Stiftung kann den Namen des Stifters tragen.

Im Gegensatz zur selbstständigen rechtsfähigen Stiftung muss die treuhänderische Stiftung nicht staatlich genehmigt werden und lässt sich daher relativ unkompliziert errichten. Sie kann jedoch genauso wirkungsvoll arbeiten wie die rechtsfähige Stiftung. Zwischen dem ersten Beratungsgespräch und der steuerlichen Anerkennung liegen oft nur drei Wochen.

Befreit von Verwaltungsaufgaben genießen SALEM-Stifter alle rechtlichen und steuerlichen Vorteile. SALEM übernimmt bei der Gründung einer Treuhandstiftung alle Formalitäten. Sie stellt passende Projekte zur Förderung vor und informiert über die laufende Arbeit.

Per Testament oder bereits zu Lebzeiten

Stifterisches Engagement kann durch ein Testament verfügt werden: mit einer Zustiftung oder einer treuhänderischen Stiftung unter dem Dach der SALEM-Stiftung. Ihre Zuwendung muss in diesem Fall im Testament oder im Erbvertrag schriftlich niedergelegt werden. Viele Stifter nutzen die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten eine treuhänderische Stiftung mit einer kleineren Summe zu errichten und diese von Todes wegen aufzustocken.

Weitreichende Steuervorteile

Stifter können bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Vermögen einer Stiftung einbringen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Stiftung neu gegründet wird oder bereits seit längerer Zeit besteht. Die gestiftete Summe kann entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel innerhalb von zehn Jahren in Abzug gebracht werden. Außerdem kann man jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte steuerlich wirksam in eine gemeinnützige Stiftung als Spende oder Zustiftung einbringen.

Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung wie die SALEM-Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer für den gestifteten Betrag an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.

Weitere Informationen

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie an uns:
Tel. 09225 809-289 oder per E-Mail an  info@salem-mail.net

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