Zehn Informationen über SALEM entsprechend der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

SALEM bemüht sich um größtmögliche Transparenz gegenüber Spendern und der Öffentlichkeit. Deshalb hat sich SALEM der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Unterzeichner der Initiative verpflichten sich freiwillig, zehn wesentliche Informationen leicht auffindbar zu veröffentlichen.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • SALEM ist gemäß Steuerbescheid des Finanzamts Bayreuth als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit (Details)

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

5. Bericht über die Tätigkeiten

6. Personalstruktur

  • In den SALEM-Einrichtungen in Deutschland waren im Jahr 2010 durchschnittlich 130 Mitarbeiter beschäftigt, davon 34 geringfügig. 46 Mitarbeiter waren in Stadtsteinach, 45 in Kovahl/Neestahl und 38 in Höchheim angestellt. Acht Arbeitnehmer haben einen Schwerbehinderten-Status. Als Honorarkräfte waren 2009 im nennenswerten Umfang zusätzlich fünf Personen tätig. Zwei Personen haben 2010 bei SALEM in Deutschland einen Freiwilligendienst geleistet.
  • über das Jahr verteilt waren 2010 fünf Personen als Freiwillige/Volunteers in SALEM-Uganda engagiert, zwei weitere Personen in SALEM-Ecuador
  • in teilweise eigenständigen SALEM-Projekten außerhalb von Deutschland waren 2010 etwa 250 Personen beschäftigt, darunter mehr als 90 einheimische Mitarbeiter in SALEM-Uganda

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • die SALEM-Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
  • über Tugende Begegnungsreisen veranstaltet SALEM als Mitgesellschafter Projekt- und Begegnungsreisen
  • der Förderverein Hilfswerk SALEM e.V. befindet sich in der Auflösung; seine Funktion übernimmt die SALEM-Stiftung

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • im Jahr 2010 gibt es keine juristische Person, deren Zahlung mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmacht; gleiches gilt für natürliche Personen (Einzelspender)
  • die größten Zahlungen – jeweils deutlich unter 10 Prozent des Gesamtbudgets – kamen 2010 als Leistungsentgelte vom Bezirk Oberfranken und vom Bezirk Unterfranken; die größte Zuwendung kam vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (für SALEM-Togo)



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