Die Organe der SALEM-Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat.

Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungssatzung den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen. Dabei ist er zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel verpflichtet.

  • Samuel Müller, Geschäftsführer der SALEM International gemeinnützige GmbH und Vorstandsvorsitzender der SALEM-Stiftung
  • Heiko Weiß, Geschäftsführer der SALEM International gemeinnützige GmbH und Vorstandsmitglied der SALEM-Stiftung

Stiftungsrat
Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Stiftungsvorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungssatzung, um den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen. Zu seinen Aufgaben gehört die Entlastung des Vorstandes.
Der Stiftungsrat besteht derzeit aus fünf Mitgliedern.

  • Dr. Hans Haselmeier, Rechtsanwalt
  • Andreas Hebentanz, Diplom-Kaufmann, Diplom-Handelslehrer
  • Benjamin Müller, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
  • Myriam Schoppel, Diplom-Betriebswirtin (FH)
  • Dr. Markus Verne, akademischer Rat am Lehrstuhl Ethnologie der Universität Bayreuth

Weitere Kontrollorgane
Als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts wird die SALEM-Stiftung darüber hinaus durch die staatliche Stiftungsaufsicht und die Finanzbehörde überwacht und geprüft.

  • Die Regierung von Oberfranken sowie das Finanzamt Bayreuth prüfen die Gemeinnützigkeit und die Steuerakten sowie die ordnungsgemäße Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.

SALEM-Stiftung Satzung A (122.84KB)


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